Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tietzes GmbH

Allen Lieferungen und Leistungen der Tietzes GmbH liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

1. Alkoholische Getränke

Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von - Alcopops, Spirituosen und Aperitife an unter 18-jährige - Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-jährige. Den Mitarbeitern der Tietzes GmbH ist auf Verlangen ein gültiger Ausweis vorzuweisen. Für die Mitarbeiter der Tietzes GmbH massgeblich ist, die als Besteller auftretende Person. Kann auf Verlangen kein gültiger Ausweis auf Anfrage vorgewiesen werden oder ist das Mindestalter von 16 Jahren, respektive 18 Jahren nicht erreicht, werden die bestellten alkoholischen Getränke nicht übergeben. Der Gesamtauftrag bleibt in jedem Fall bestehen und ist verbindlich. Die alkoholischen Getränke werden nicht in Rechnung gestellt.


2. Angebot

Die Produkte und Leistungen der Tietzes GmbH können in ihrer Zusammensetzung, Aussehen, Grösse oder dem Preis von Katalogen oder Angeboten im Internet abweichen oder nicht verfügbar sein. Die Tietzes GmbH übernimmt keinerlei Gewähr / Haftung für die ständige Verfügbarkeit ihrer Produkte oder ihrer Leistungen. Bei Nichtverfügbarkeit einzelner bestellter Warenbestandteile ist die Tietzes GmbH berechtigt, analoge Produkte zur Herstellung der gewünschten Ware zu verwenden.


3. Auftragsbestätigung

Der Auftrag ist für die Tietzes GmbH erst nach Versenden der Auftragsbestätigung verbindlich und gilt dann als angenommen. Der Kunde ist gehalten, bei der Bestellungsabgabe eine gültige Post oder E-Mail-Adresse anzugeben.


4. Zahlung

4.1 Zahlungsziel

Die von Tietzes GmbH gestellten Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wurde die Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen, kann die Tietzes GmbH pro weitere Erinnerung / Mahnung jeweils 10.-- CHF zusätzlich in Rechnung stellen. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum wird zusätzlich ein Verzugszins von 8% in Rechnung gestellt. 

4.2 Besondere Zahlungsregelung für Anlässe (Catering, Cooking)

Die Tietzes GmbH erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 40% des Gesamtbetrags, zahlbar 10 Tage vor dem Anlass.

Die Restzahlung inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Abschluss des Events aufgrund der detaillierten Rechnung zahlbar innerhalb von 10 Tagen.


5. Annulierung

5.1 Annulierung von allgemeinen Bestellungen

Die Bestellung per Telefon, E-Mail, Internet oder persönlich ist für den Kunden verbindlich. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung, sofern das Angebot der Tietzes GmbH dem Kunden entspricht. Eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden ist nur bei Anlässen siehe Punkt 6.2 möglich. Bei kurzfristigen (48h) oder allgemeinen Bestellungen ist eine Annulierung gleichentags nicht mehr möglich; in diesem Falle wird der gesamte Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt.

5.2 Annullierung von gebuchten Events (Catering, Cooking)

Bei der Stornierung eines bestätigten Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

bis 30 Tag vor dem Anlass: Verrechnung der bis dahin aufgelaufenen Kosten

20-30 Tage vor dem Anlass: 20% der vereinbarten Leistungen

10-29 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen

0-9 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen


6. Fehlerhafte Lieferung

Der Kunde ist gehalten, die Lieferung bei Empfang zu kontrollieren. Jegliche Beanstandungen sind dem Service Team der Tietzes GmbH direkt im Zeitpunkt der Lieferung anzuzeigen. Für später gemeldete Mängel wird keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen.


7. Haftungsbegrenzung

Die Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtwert der Lieferung beschränkt. Es wird keine Haftung für die ästhetische oder kulinarische Gefälligkeit unserer Produkte oder Leistungen, sowie für eine ausreichende Sättigung des Kunden, respektive dessen Gäste oder Kunden übernommen. Bei Ausfall der vereinbarten Leistung der Tietzes GmbH, werden ausschliesslich die angemessenen Mehrkosten für einen unserer Leistung entsprechenden Ersatz übernommen. Eine weitergehende Haftung für das Gelingen des Kundenevents oder ähnlichem wird abgelehnt.


8. Unmöglichkeit der Leistung

Bei unvorhersehbarer Unmöglichkeit der Leistung aus Gründen, die nicht die Tietzes GmbH zu vertreten hat, kann die Tietzes GmbH jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.


9. Untergang

Geht die bestellte Leistung während des Transport oder des Aufbaus vor Ort unter, wird keine Haftung übernommen, sofern die Ursache des Untergangs ausserhalb der zumutbaren Kontrolle oder des Einflusses der anwesenden Mitarbeitern der Tietzes GmbH lag. Betrifft der Untergang oder eine Fehlmenge weniger als 10% des Gesamtauftragwertes oder nur ein einzelnes Produkt, so kann dies auf Verlangen des Kunden von der Rechnung abgezogen werden. Eine Nachlieferung gilt als neue Bestellung. Fehlerhafte, fehlende oder Untergegangene Objekte, welche dem Kunden als Bestandteil der Lieferung vermietet werden, hat der Kunde zum jeweiligen Mankopreis vollumfänglich zu erstatten. Hierfür wird dem Kunden eine Nachrechnung gestellt.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.


11. Gerichtstand

Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Der Gerichtstand ist Zürich.

 

Zollikon, 01.01.2011

Tietze's GmbH    |    Seestrasse 11    |    CH-8702 Zollikon
Tel. +41 43 499 75 20